Ordivia

Ordivia · Stand: 11. Oktober 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die geschäftliche Nutzung von Ordivia: vom kostenlosen Test bis zum kostenpflichtigen Abonnement und zur automatischen Belegvorbereitung.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter von Ordivia und Vertragspartner ist PresentExpress UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 74, 35440 Linden, Deutschland, vertreten durch Robin Fleischer und Jan-Niklas Fleischer, E-Mail: robin@isar-webexpress.de.

Das Angebot richtet sich an Unternehmen, selbständig beruflich tätige Personen und Organisationen zur Nutzung im Rahmen ihrer geschäftlichen oder organisatorischen Tätigkeit. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht angeboten. Wer einen Arbeitsbereich für eine Organisation eröffnet oder Leistungen bestellt, muss dazu berechtigt sein.

Diese AGB gelten, wenn sie bei Vertragsschluss wirksam vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich zugestimmt haben. Die bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung ändert bestehende Verträge nicht.

2. Konto, Bestellung und Vertragsschluss

Mit der bestätigten Erstellung eines Arbeitsbereichs kommt die Vereinbarung über den ausgewiesenen kostenlosen Test zustande. Eine kostenpflichtige Bestellung erfolgt gesondert über den dafür vorgesehenen Checkout. Vor deren Abschluss werden Tarif, Preis, Abrechnungsintervall und etwaige Testbedingungen angezeigt. Der kostenpflichtige Vertrag kommt mit unserer Bestätigung beziehungsweise der bestätigten Bereitstellung des bestellten Abonnements zustande.

Ein kostenlos angelegtes Konto ohne kostenpflichtige Bestellung wird nach Ende des Tests nicht allein durch Zeitablauf zu einem zahlungspflichtigen Abonnement. Ein ausdrücklich bestelltes Abonnement mit einem kostenlosen Anfangszeitraum kann dagegen anschließend kostenpflichtig weiterlaufen; maßgeblich sind die vor der Bestellung angezeigten Bedingungen. Bitte unterscheiden Sie diese beiden Angebote.

Vertragssprache ist Deutsch. Sie können diese Bedingungen im Browser speichern oder drucken. Bestell- und Zahlungsinformationen sind über die von Stripe bereitgestellte Bestätigung und, soweit verfügbar, das Kundenportal zugänglich. Bewahren Sie Ihre Vertragsunterlagen auf.

3. Leistungsumfang

Ordivia stellt den vereinbarten Arbeitsbereich zur Annahme, Erkennung, Prüfung, Zuordnung, Vorbereitung und Weitergabe von Rechnungen und Belegen bereit. Welche Funktionen, Benutzer, Mengen, Speicher und Zusatzleistungen enthalten sind, ergibt sich aus dem bei Bestellung vereinbarten Tarif oder einem individuellen Angebot. Die Tarifübersicht erläutert den aktuellen Umfang; spätere Änderungen dieser Übersicht ändern einen bestehenden Vertrag nicht automatisch.

Automatische Erkennung und Prüfung können Angaben übersehen oder falsch zuordnen. Ein erfolgreicher Format- oder Rechencheck beweist weder die Richtigkeit der Leistung noch die steuerliche Anerkennung einer Rechnung. Ordivia erbringt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung und übernimmt nicht die Tätigkeit Ihres Steuerberaters oder Ihrer Buchhaltung.

Exporte werden im vereinbarten Format vorbereitet. Eine bestimmte externe Buchhaltungssoftware, Schnittstelle oder Behörde kann weitere Anforderungen stellen. Der Kunde prüft deren Eignung für seinen konkreten Ablauf. Eine GoBD-konforme Gesamtorganisation, steuerliche Anerkennung oder besondere Zertifizierung wird nicht allein durch die Nutzung von Ordivia zugesichert.

4. Automatik, Rückfragen und Freigaben

Ordivia kann Rechnungsdaten und sichere Zuordnungen übernehmen, Kontierungen vorschlagen, Aufgaben und Rückfragen vorbereiten und nach aktivierten Regeln weitere Schritte ausführen. Welche Schritte automatisch erfolgen, richtet sich nach Tarif, Einstellungen, Berechtigungen und den verfügbaren Daten. Unsichere oder widersprüchliche Angaben können eine Bearbeitung unterbrechen und eine Prüfung erfordern.

Der automatische Versand von Lieferantenrückfragen benötigt eine gesonderte Freigabe durch einen berechtigten Kontoinhaber und einen bestätigten Lieferantenkontakt. Mit der Aktivierung beauftragt der Kunde Ordivia, passende Rückfragen innerhalb der freigegebenen Regeln und Mengen in seinem Namen zu versenden und Antworten dem Vorgang zuzuordnen. Die Aktivierung kann für zukünftige Versandvorgänge widerrufen werden. Bereits versandte Nachrichten können nicht zurückgerufen werden.

Der Kunde prüft die Empfängerberechtigung und pflegt gültige Kontaktdaten. Rückfragen dienen der Klärung von Rechnungsangaben; sie ersetzen keine rechtliche Mahnung, Fristsetzung, Anerkennung oder Zurückweisung einer Forderung. Für solche Erklärungen ist eine gesonderte bewusste Entscheidung erforderlich.

Endgültige fachliche Freigaben und Exporte richten sich nach den von Ihnen eingerichteten Freigaberegeln. Eine automatische Freigabe sicherer Standardfälle ist eine getrennte Funktion und erfordert eine ausdrückliche Aktivierung mit eigenen Grenzen. Diese Grenzen sowie ungewöhnliche Vorgänge sind regelmäßig zu kontrollieren. Ordivia führt aufgrund der Belegvorbereitung oder einer Lieferantenrückfrage keine Überweisung aus.

Der Kunde bleibt für seine Geschäftsvorgänge, die Prüfung tatsächlich erbrachter Leistungen und fachliche Entscheidungen verantwortlich. Diese Aufgabenverteilung schließt die Haftung von Ordivia für eigene Pflichtverletzungen nicht aus; hierfür gilt Nummer 10.

5. Ihre Mitwirkung und Zugänge

Bitte halten Sie Stamm-, Rechnungs- und Kontaktdaten aktuell, schützen Sie Zugangsdaten und vergeben Sie Zugriffe nur an berechtigte Personen. Der Kunde ist für die Handlungen der von ihm berechtigten Nutzer und für rechtmäßige Weisungen innerhalb seines Arbeitsbereichs verantwortlich. Vermuteten Missbrauch melden Sie uns unverzüglich.

Der Kunde darf nur Unterlagen verarbeiten lassen, für deren Verarbeitung und Weitergabe er berechtigt ist. Rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware und die missbräuchliche Nutzung von Versand- oder Schnittstellenfunktionen sind untersagt. Besonders geschützte personenbezogene Daten oder Unterlagen mit besonderen Geheimhaltungspflichten benötigen eine vorherige Prüfung und gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung.

Ordivia erhält nur die für den vereinbarten Betrieb erforderlichen Nutzungsrechte an Kundenunterlagen. Die Rechte an diesen Unterlagen verbleiben beim Kunden beziehungsweise ihren jeweiligen Rechteinhabern. Rechte an der Anwendung und unseren eigenen Inhalten verbleiben bei uns oder unseren Lizenzgebern.

6. Preise, Mengen und Zahlung

Maßgeblich sind der bei Bestellung angezeigte Gesamtpreis, das gewählte monatliche oder jährliche Abrechnungsintervall und die ausgewiesene Umsatzsteuer. Automatisierungsfunktionen sind entsprechend dem gewählten Tarif enthalten. Zusatzleistungen, etwa zusätzliche Kapazitäten oder OCR-Seiten, sind nur enthalten, wenn sie Bestandteil des gebuchten Angebots sind. Zusatzkosten müssen aus der Bestellung oder einer vorherigen Vereinbarung hervorgehen.

Die Zahlung erfolgt über die im Checkout angebotenen Verfahren von Stripe. Wiederkehrende Entgelte werden für den vereinbarten Abrechnungszeitraum eingezogen. Bei vereinbartem kostenlosem Anfangszeitraum erfolgt die erste Belastung entsprechend den im Checkout angezeigten Bedingungen.

Mengen- und Speichergrenzen gelten nach dem gebuchten Tarif. Eine ausgeschöpfte Grenze kann weitere Verarbeitung blockieren oder eine ausdrücklich gebuchte Erweiterung erfordern. Unverbrauchte Inklusivmengen werden nur übertragen, wenn dies vereinbart ist. Tarifwechsel und Zusatzbuchungen können eine im Checkout oder Kundenportal ausgewiesene anteilige Abrechnung auslösen.

Bei ausbleibender Zahlung informieren wir den Kunden und können nach angemessener Frist den kostenpflichtigen Leistungsumfang beschränken, soweit dies verhältnismäßig ist. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben bestehen. Berechtigte Einwendungen gegen eine Rechnung können Sie über unseren Kontakt geltend machen.

7. Laufzeit und Kündigung

Abonnements laufen für das gewählte Abrechnungsintervall und verlängern sich um dieses Intervall, sofern sie nicht vor der Verlängerung gekündigt werden. Soweit das konkrete Angebot nichts anderes vereinbart, kann die Kündigung bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums erfolgen. Das genaue Ende und ein etwaiger kostenloser Anfangszeitraum ergeben sich aus den Bestell- und Vertragsdaten.

Sie können über das Kundenportal in den Einstellungen oder per E-Mail an robin@isar-webexpress.de kündigen. Nennen Sie bei einer E-Mail die Organisation und die für das Konto verwendete Adresse, damit wir die Kündigung zuordnen können. Die Kündigung wird bestätigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.

Eine reguläre Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Zeitraums; bereits vereinbarte Entgelte für diesen Zeitraum werden nicht allein wegen einer früheren Nichtnutzung erstattet. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei Pflichtverletzungen, bleiben unberührt. Die Kündigung eines Abonnements löscht Kundenunterlagen nicht automatisch.

8. Betrieb, Störungen und Weiterentwicklung

Wir betreiben Ordivia mit der geschuldeten Sorgfalt und bearbeiten gemeldete Störungen. Notwendige Wartung und Sicherheitsmaßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Geplante erhebliche Einschränkungen kündigen wir nach Möglichkeit an. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Servicegutschrift gilt nur, wenn sie als konkrete Leistung des bestellten Angebots oder gesondert vereinbart wurde.

Der Kunde meldet nachvollziehbare Fehler mit den für die Untersuchung erforderlichen Angaben. Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte unter Berücksichtigung der Art der vereinbarten Leistung. Ein Ausschluss berechtigter Mängelansprüche folgt nicht daraus, dass die Anwendung automatische Vorschläge erstellt.

Wir können Funktionen weiterentwickeln und notwendige Änderungen aus Gründen der Sicherheit, des Rechts oder externer Schnittstellen vornehmen. Der vereinbarte wesentliche Leistungsumfang darf dadurch nicht einseitig entzogen werden. Änderungen von Preisen oder wesentlichen Vertragsbedingungen benötigen eine wirksame Vereinbarung; Schweigen des Kunden gilt hierfür nicht pauschal als Zustimmung.

9. Datenschutz, Export und Vertragsende

Die Verarbeitung eigener Konto- und Abrechnungsdaten wird in der Datenschutzerklärung erläutert. Werden personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet, ist vor dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen. Diese sowie ihre Anlagen zu Schutzmaßnahmen und Dienstleistern gehen für die Auftragsverarbeitung entgegenstehenden Bestimmungen dieser AGB vor.

Der Kunde bestimmt die erforderlichen Aufbewahrungsfristen und rechtmäßigen Zugriffe auf seine Unterlagen. Aufbewahrungsprüfungen und Dateinachweise unterstützen ihn dabei; sie ersetzen keine Prüfung seiner gesetzlichen Pflichten. Regelmäßige eigene Exporte und eine angemessene Vorsorge für wichtige Unterlagen bleiben sinnvoll und entbinden uns nicht von vereinbarten Sicherungspflichten.

Vor Beendigung des Arbeitsbereichs kann der Kunde die vorgesehenen Exporte nutzen und die Rückgabe oder Löschung der Daten nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verlangen. Ein Löschauftrag wird gesondert bearbeitet; gesetzliche Hindernisse und verbleibende Daten werden dabei mitgeteilt. Eine in der Anwendung vorgemerkte Löschung ist noch kein abgeschlossener Löschvorgang.

10. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz. Zwingende Ansprüche nach der DSGVO bleiben unberührt.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht einer der im vorstehenden Absatz genannten Fälle vorliegt.

Diese Regelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine allgemeine Haftungsfreiheit für automatische Verarbeitung, eigene Softwarefehler oder eigene Datenschutzverstöße wird nicht vereinbart.

11. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Ein ausschließlicher Gerichtsstand an unserem Sitz wird nur mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. Für andere Kunden gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen nach Maßgabe des Gesetzes wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.